Zum Verständnis der Arbeit niedergelassener Gefäßchirurgen in Deutschland ist es hilfreich, sich zunächst einen Überblick über die verschiedenen Akteure in der ambulanten gefäßmedizinischen Versorgung zu verschaffen. Denn neben Gefäßchirurgen sind hier weitere verschiedene Fachgruppen tätig, bei denen sich die Schwerpunkte und formalen Qualifikationen zum Teil deutlich unterscheiden.
Wer macht ambulante Gefäßmedizin?
Zunächst gibt es die folgenden Facharztbezeichnungen, die eine mehrjährige gefäßmedizinische Ausbildung in der Behandlung von arteriellen und venösen Erkrankungen mit abschließender Facharztprüfung zur Voraussetzung haben:
– Facharzt für Chirurgie und Gefäßchirurgie
– Facharzt für Innere Medizin und Angiologie
Darüber hinaus gibt es eine Zusatzausbildung Phlebologie, die mindestens 18 Monate dauert und zur Behandlung von venösen und lymphologischen Erkrankungen qualifiziert. Diese steht nicht nicht nur den oben genannten gefäßmedizinischen Fachärzten, sondern prinzipiell auch allen anderen Fachrichtungen offen. Häufig wird diese Zusatzausbildung von folgenden Fachärzten wahrgenommen:
– Facharzt für Dermatologie
– Facharzt für Allgemeinmedizin
Was ist das Besondere an niedergelassenen Gefäßchirurgen?
Zwei wesentliche Punkte unterscheiden Gefäßchirurgen von den anderen oben genannten Fachrichtungen und Zusatzbezeichnungen.
Zum einen verfügen Gefäßchirurgen über eine mehrjährige chirurgische Ausbildung für Operationen an den Blutgefäßen. Darunter sind beispielsweise Eingriffe an der Hauptschlagader (Aorta), Halsschlagader (Carotis) oder am tiefen Venensystem. Eine wichtige Voraussetzung, um Gefäßoperationen zu planen und Probleme während oder nach einem Eingriff sicher zu beherrschen. Insbesondere bei ambulanten Eingriffen ohne Krankenhausinfrastruktur wie beispielsweise Krampfaderoperationen, ist die umfassende chirurgische Ausbildung ein fundamentaler Vorteil.
Zum anderen verfügen Gefäßchirurgen über die Möglichkeit, Operationen an Arterien (Schlagadern) zu erbringen. Im ambulanten Bereich handelt es sich dabei im wesentlichen um die Anlage von Dialysezugängen und Implantation von Herzschrittmachern sowie Portsystemen zur Chemotherapie. Auch stationäre, große Eingriffe an Haupt-, Bein- oder Halsschlagadern sind für niedergelassene Gefäßchirurgen im Rahmen einer Krankenhauskooperation möglich.